AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen der Schweng GmbH gelten für sämtliche Verträge und
Geschäftsbeziehungen gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichem
Sondervermögen (nachfolgend “Kunden” genannt).
1.2 Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an,
es sei denn, wir hätten ausdrücklich mindestens in Textform ihrer Geltung zugestimmt.
1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung des zwischen den Vertragsparteien
geschlossenen Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag mindestens in Textform festzuhalten
2. Vertragsschluss
2.1 Die Bestellung eines Kunden bei der Schweng GmbH stellt ein Angebot an die Schweng GmbH zum Abschluss eines Vertrages
dar („Angebot“). Die Bestellbestätigung der Schweng GmbH stellt lediglich eine Bestätigung des Eingangs des Angebots des
Kunden dar. Sie stellt somit keine Annahme des Angebots des Kunden dar und begründet kein Vertragsverhältnis.
2.2 Die Annahme des Angebots durch die Schweng GmbH erfolgt mit gesonderter Auftragsbestätigung („Annahme“).

Auftragsbestätigungen hat der Kunde umgehend nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Mengen-, Maß-
und Farbangaben. Abweichungen zwischen Bestellung, Bestellbestätigung und Auftragsbestätigung sowie Unrichtigkeiten sind

der Schweng GmbH umgehend anzuzeigen. Etwaige verspätete Mitteilungen des Kunden gegenüber der Schweng GmbH zu
Abweichungen zwischen Bestellung, Bestellbestätigung und Auftragsbe- stätigung sowie sonstigen Unrichtigkeiten sowie daraus
resultierende bzw. dem Kunden entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Auf die Umsetzung verspätet mitgeteilter
Änderungswünsche hat der Kunde zudem keinen Anspruch.
2.3 Nach Zugang der Bestellung des Kunden bei der Schweng GmbH sind Änderungen des beabsichtigten Vertragsinhaltes nur
noch in Absprache mit der Schweng GmbH möglich.
2.4 Nebenabreden, Zusicherungen oder sonstige die Bestellung betreffenden Änderungen sind nur gültig, sofern die Schweng
GmbH sie in Textform bestätigt hat. Dies gilt auch für Änderungswünsche, die der Kunde im Rahmen eines Montagetermins
gegenüber der Schweng GmbH äußert. Die Schweng GmbH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Monteure der
Schweng GmbH nicht bevollmächtigt sind, Auftragsinhalte zu erweitern, zu kürzen oder in sonstiger Art und Weise zu ändern.
2.5 Die Schweng GmbH ist berechtigt, auch nach Vertragsabschluss notwendige technische Änderungen, Modifikationen oder
Anpassungen des Vertragsgegenstandes vorzunehmen, soweit dadurch keine Verschlechterung des Vertragsgegenstandes
hinsichtlich Form, Funktion oder Preis auftritt. Die Schweng GmbH hält den Kunden über solche Änderungen informiert.


3. Preise
3.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO (€) netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Fallen Kosten für
Verpackung, Transport und Versicherung an, werden diese gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 Mit Erscheinen oder Aktualisieren unseres Angebots oder unserer Preisliste verlieren die früheren Preise ihre Gültigkeit.
3.3 Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen des Vertragsgegenstandes nach Art oder Umfang auf Veranlassung des
Kunden nach der Auftragsbestätigung der Schweng GmbH erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht
vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden gesondert zu dem vertraglich vereinbarten Preis in
Rechnung gestellt. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, den Mehraufwand, der der Schweng GmbH durch vom Kunden
beauftragte Dritte entsteht, die nicht im Lager der Schweng GmbH stehen, gegenüber der Schweng GmbH zu vergüten. Ziffer 2.3.
dieser AGB gilt entsprechend.
3.4 Sofern die Leistungen der Schweng GmbH dreißig (30) Tage oder später nach Vertragsschluss erfolgt, ist sie berechtigt,
angemessene Preisänderungen wegen veränderter Material-, Produktions-, Vertriebs- und sonstiger Kosten für die Lieferungen
und Leistung des Vertragsgegenstandes vorzunehmen.


4. Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die in der jeweiligen Auftragsbestätigung (AB) genannten Zahlungsbedingungen. Diese werden nach Ziffer 2.2 mit
der Bestätigung des Kunden akzeptiert.
4.2 Kunden -oder auftragsbezogene Vereinbarungen bezüglich eines Skontoabzugs sind nur gültig, wenn die Schweng GmbH
diese zuvor in Textform gegenüber dem Kunden bestätigt hat. Eine Skontovereinbarung lässt die Fälligkeit nach Ziffer 4.1
unberührt.
4.3 Im Falle von Teilleistungen ist die Schweng GmbH berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils erbrachten
Teilleistung zu verlangen. Die Schweng GmbH wird erbrachte Teilleistungen gegenüber dem Kunden anzeigen und nachweisen.
4.4 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht spätestens am Fälligkeitstag nach, ist die Schweng GmbH berechtigt,
weitere Teil-/Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen oder zu verweigern.
4.5 Weitergehende gesetzliche Ansprüche beider Parteien bleiben unberührt. Verzugszinsen berechnet die Schweng GmbH in
Höhe von 5-Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr. Die Schweng GmbH behält sich die Geltendmachung
weitergehender Schäden ausdrücklich vor.
4.6 Die Firma Schweng GmbH übermittelt ihre Rechnung ausschließlich in elektronischer Form. Mit Annahme der AGB ́s stimmt
der Kunde dieser Übermittlung ausdrücklich zu.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der
laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Fertigstellungs- und
Entwicklungspflegearbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten durchzuführen.
5.2 Zur Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland ist der Kunde nur
nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Gehört die Weiterveräußerung an Dritte zum gewöhnlichen
Geschäftsbetrieb des Kunden, ist er berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der
Kunde tritt uns sämtliche ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Ersatzansprüche bereits jetzt in
Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware im Falle der Weiterveräußerung ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist
zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug
gerät.
5.3 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine
Weiterveräußerung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im
Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Das gleiche gilt, wenn die Ware
mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
5.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware und die verarbeitete neue Sache hat der Kunde auf unser Eigentum unverzüglich
hinzuweisen.
5.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir – auch ohne angemessene
Fristsetzung zur Leistung – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den
Aufbewahrungs- bzw. Einsatzort der Ware zu betreten. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht
zustehen würden und gestattet uns den Zugang zu den Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet.
5.6 Hinsichtlich der Verwertung der Vorbehaltsware gilt folgendes:
a) Wir sind nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware nach bestem Ermessen, insbesondere auch freihändig zu
verwerten.
b) An uns abgetretene Forderungen können wir unmittelbar bei dem Dritten einziehen. Zu diesem Zweck ist der Kunde
verpflichtet, auf unser Verlangen die Abtretung Drittgläubigern bekannt zu geben und uns die zur Einziehung der Forderung
erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen herauszugeben.
5.7 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserem Ermessen
insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt. Mit der vollständigen Bezahlung aller
Forderungen aus der Geschäftsbeziehung gehen ohne weiteres das Eigentum an allen gelieferten Waren sowie sämtliche
abgetretenen For
derungen auf den Kunden über.
5.8 Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Kunde verpflichtet, solange das
Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die Eigentumsrechte der Schweng GmbH hinzuweisen. Er ist
weiterhin verpflichtet, die Schweng GmbH unverzüglich hierüber zu benachrichtigen, damit die Schweng GmbH ihre
Eigentumsrechte wahren und durchsetzen kann. Der Kunde haftet gegenüber der Schweng GmbH für die in diesem
Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, sofern, gleich aus welchen Gründen, keine
Kostenerstattung durch Dritte erfolgt.


6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
6.1 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten
sind. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche der Schweng GmbH ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder
Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht.
6.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis wie der Anspruch der Schweng GmbH beruht.


7. Liefertermine
7.1 Liefertermine sowie Terminänderungen sind zwischen dem Kunden und der Schweng GmbH ausdrücklich und in Textform zuvereinbaren.
7.2 Ist die Schweng GmbH für die Lieferung selbst auf Lieferungen Dritter angewiesen, ist sie berechtigt, den Liefertermin zu
ändern, wenn sie nicht rechtzeitig von dem Dritten beliefert wird. In diesem Fall informiert die Schweng GmbH den Kunden und
vereinbart mit ihm einen neuen Liefertermin. Das Gleiche gilt für wetter- und witterungsbedingte Terminabsagen.
7.3 Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil die Schweng GmbH ohne Verschulden von ihrem Lieferanten trotz dessen
vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert wurde und kein dem nicht lieferbaren Artikel vergleichbarer Artikel verfügbar sein, ist
die Schweng GmbH zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird die Schweng GmbH den Kunden unverzüglich
darüber informieren und bereits erbrachte Teil-/Zahlungen zurückerstatten.


8. Abnahme und Gefahrübergang
8.1 Ist für die Leistung der Schweng GmbH eine Abnahme vorgesehen, ist der Kunde verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte
Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
8.2 Nimmt der Kunde ein mangelhaftes Werk gemäß Ziffer 8.1. ab, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die gesetzlichen
Nacherfüllungs-, Selbstvornahme-, Aufwendungsersatz- und Rücktrittsrechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des
Mangels bei der Abnahme vorbehält.
8.3 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware unser Werk in Butzbach verlässt. Dies gilt auch dann, wenn der
Transport mit unseren eigenen Beförderungsmitteln durchgeführt wird, oder wenn wir weitere Leistungen wie insbesondere
Versandkosten oder Anlieferung übernehmen. Soweit in der Auftragsbestätigung die Lieferung „Frei Haus“ vorgesehen ist, ändert
dies nichts daran, dass die Gefahr mit dem Verlassen unserer Werke auf den Kunden übergeht. Eine Pflicht zum Entladen der
Ware trifft uns im Verhältnis zum Kunden nicht.
8.4 Verzögern sich oder unterbleiben der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die der Kunde nicht zu vertreten
hat, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir ihm Versand- und Lieferbereitschaft angezeigt haben. Wird der Versand auf
Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall
steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
8.5 Wird Ware aus Kulanz zurückgenommen, trägt der Kunde jede Gefahr bis zum Eingang der Ware in unserem Werk.
8.6 Wünscht der Kunde eine besondere Verpackung, übernehmen wir keine Haftung für deren Geeignetheit bezüglich der
Versandart.
8.7 Jegliche Transportsicherungen und Verpackungen werden nach Auslieferung Eigentum des Kunden. Die Transportkosten für
den Rücktransport der gebrauchten Verpackungen und sonstiger Verpackungsmaterialien in unser Werk trägt der Kunde.
Gitterboxen und Paletten stehen in unserem Eigentum und werden von uns am Auslieferungsort zurückgenommen.


9. Gewährleistung/Haftung
9.1 Soweit die Schweng GmbH in Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben, Abbildungen
oder Zeichnungen nicht als verbindlich bezeichnet, haben diese lediglich indikativen Charakter.
9.2 Branchen- und handelsübliche Abweichungen von Farbe, Design usw. stellen keine Mängel dar. Die Eigenschaften von
Mustern und Proben werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich mindestens in Textform vereinbart wurde.
Wir gewährleisten, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Wir stehen jedoch nicht dafür ein, dass die
bestellten Gegenstände in Konstruktion und Aufstellung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften im jeweiligen
Verwendungsbereich entsprechen.
9.3 Die Ware ist bei Übergabe unverzüglich auf die volle vertragsgemäße Tauglichkeit zu überprüfen und auf Mängel zu
untersuchen, spätestens am Sitz unseres Kunden. Veranlasst der Kunde die Lieferung an einen dritten Ort, z.B. an den Wohnsitz
seines Kunden, so gehen die Risiken aus der Direktlieferung ab Verlassen des Lieferwerkes zu Lasten des Kunden. Mängelrügen
müssen unverzüglich und mindestens in Textform, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung, angezeigt, d.h. bei uns
eingegangen sein. Für versteckte Mängel und/ oder Mängel, die erst innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten, gilt die gleiche
Form und Frist. Die Frist berechnet sich ab Auftreten des Mangels. Verletzt der Kunde seine Untersuchungs- und Rügepflicht, so
stehen ihm keine Gewährleistungsansprüche zu. Die Ware gilt als genehmigt.
9.4 Für Sachmängel haften wir im Falle der ordnungsgemäßen Erfüllung der in Ziffer 9.3 geregelten Untersuchungs- und
Rügepflichten durch den Kunden wie folgt: Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung
des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung), es sei denn, unser Kunde ist im Fall der
Endlieferung an einen Verbraucher durch dessen Entscheidung hieran gebunden. Voraussetzung für unsere Mängelhaftung ist,
dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung
unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt, sie zu verweigern. Wir können die Nacherfüllung auch verweigern,
solange der Kunde seinen Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in vollem Umfang erfüllt. Sollte die Nacherfüllung unmöglich
sein oder fehlschlagen, steht dem Kunden das Wahlrecht zu, entweder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen oder vom
Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten.
9.5 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund
(insbesondere Schadensersatzansprüche aus Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger
deliktischer Haftung und Ansprüche auf Aufwendungsersatz ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Schäden
außerhalb der Kaufsache sowie für Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir
haften weiter nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen,beruhen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt
auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes
entsprechend. Der Haftungsausschluss gilt ebenso wenig bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft,
falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Ansprüche aus Hersteller- bzw. Lieferregress bleiben ebenso
unberührt.
9.6 Es wird keine Haftung für Schäden aus nachfolgenden Gründen übernommen: Ungeeignete, nicht zweckentsprechende und
unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, Nichtbefolgung unserer Wartungs- und
Gebrauchsanleitungen, eigenmächtige Änderungen an den Produkten, Auswechslung von Teilen oder Verwendung von
Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, Austausch des Werkstoffes, natürliche Abnutzung,
Filiformkorrosion, soweit bei uns keine Voranodisation beauftragt und durchgeführt wurde, fehlerhafte oder nachlässige
Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder
elektrische Einflüsse, soweit sie nicht von uns zu vertreten sind, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch den
Verwender erfolgte Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Kunden oder Dritter.
10. Sonstiges
10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Erfüllungsort für alle gegenseitigen Rechte und Pflichten ist unser Betriebssitz, Gerichtsstand ist das Amtsgericht Friedberg
bzw. Landgericht Gießen. Das gilt nicht, wenn unser Kunde als Unternehmer nicht gleichzeitig Kaufmann im Sinne des
Handelsgesetzbuches ist.
11. Datenschutz
Wir nehmen den Schutz der persönlichen Daten unserer Kunden sehr ernst. Die Speicherung und Verarbeitung dieser Daten
erfolgt zweckgebunden für die Durchführung unserer Verträge und der Auftragsabwicklung unter Beachtung der geltenden
Datenschutzbestimmungen sowie der übrigen in Betracht kommenden gesetzlichen Regelungen. Die Daten unserer Kunden
werden ohne deren Einwilligung oder eine gesetzlich vorgesehene oder zur Durchführung und Auftragsabwicklung des Vertrages
bestehende Notwendigkeit nicht an Dritte weitergegeben. Wir sind verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der
Datenschutz-Grundverordnung. Einzelheiten können unserer Datenschutzerklärung unter https://www.schweng.eu/datenschutz
entnommen werden.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. Mit diesen neuen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen verlieren die bisherigen
Bedingungen ihre Gültigkeit.
12.2 Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.